
Praktische Tätigkeit für Diplompsychologinnen und Diplompsychologen in Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten nach dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG)
Für Diplompsychologinnen und Diplompsychologen in Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten besteht die Möglichkeit, bei uns die praktische Tätigkeit über 1200 Stunden an einer psychiatrisch-klinischen Einrichtung zu erbringen. Die Aufnahme setzt voraus, dass zwischen unserem Krankenhaus und dem entsprechenden Ausbildungsinstitut ein Kooperationsvertrag abgeschlossen ist.
Durch den Einsatz in unserem Krankenhaus besteht die Möglichkeit, Kenntnisse und Erfahrungen über die akute, abklingende und chronifizierte Symptomatik bezüglich aller gängigen psychiatrischen Diagnosegruppen zu sammeln. Die praktische Tätigkeit ist deshalb meist so organisiert, dass mindestens die Hälfte der Zeit auf einer akuten Aufnahmestation durchgeführt wird, ein weiterer Teil der Tätigkeit wird in einer Station mit spezifischen Diagnosen absolviert (z.B. Gerontopsychiatrische Station, Entgiftungs- und Motivationsstation, Kriseninterventionsstation).
Für die Dauer der praktischen Tätigkeit in unserem Krankenhaus benennen wir einen der in unserem Haus angestellten 12 Diplompsychologen als Anleiter und Ansprechpartner; in seinem Zuständigkeitsbereich wird das Praktikum durchgeführt.
Hospitationen bei den Aktivitäten anderer Kolleginnen und Kollegen sind nach Absprache möglich: Aus unterschiedlichen psychotherapeutischen Gruppenangeboten können sich die Ausbildungskandidaten aus einer Liste Angebote anderer Psychotherapeuten aussuchen, bei denen sie zur Hospitation in der Gruppe willkommen sind. Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit zur Hospitation bei den therapeutischen Aktivitäten anderer Berufsgruppen (Ergotherapie, Musiktherapie, Kunsttherapie usw.).
Ausbildungskandidaten können während ihrer Praktischen Tätigkeit eine Stunde pro Woche an einer Supervisionsgruppe teilnehmen; hierfür steht ein Psychologischer Psychotherapeut mit Anerkennung als Supervisor eines verhaltenstherapeutischen Ausbildungsinstituts zur Verfügung.
Eine Bezahlung während der Praktischen Tätigkeit würde voraussetzen, dass ein Ausbildungskandidat einen regulären (ggf. befristeten) Anstellungsvertrag mit unserem Krankenhaus abschließen würde; leider sind momentan aber sämtliche Psychologenstellen besetzt. Die Praktische Tätigkeit ist deshalb bei uns zur Zeit nur unentgeltlich möglich.
Wegen weiterer Informationen oder Vereinbarungen über Praktische Tätigkeit können sich interessierte Ausbildungskandidaten an den Ltd. Diplompsychologen unseres Krankenhauses wenden.
Vor Annahme zur praktischen Tätigkeit findet ein persönliches Gespräch statt.