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Wir als Arbeitgeber

Wir sehen unsere Mitarbeiter*innen als Menschen und möchten, dass es Ihnen gut geht. Denn nur Mitarbeiter*innen voller Kraft und Motivation können sich auch zum Wohle unserer Patient*innen ins Unternehmen einbringen. Denn wir wissen, die Arbeit ist mehr als nur ein Job.

Zudem verbringt man den Großteil seiner Lebenszeit auf der Arbeit, deshalb möchten wir für unsere Mitarbeiter*innen vor allem eines – Sinnhaftigkeit! Denn nur mit einer sinnhaften Aufgabe und mit hervorragenden Arbeitsbedingungen, können wir den Mitarbeiter*innen ein Umfeld bieten, in dem Sie Ihre Lebensfreude einbringen können. Unsere Mitarbeiter*innen sind das Herzstück unseres Krankenhauses.
Diese besondere Wertschätzung spiegelt sich auch in unseren einzigartigen Angeboten für unsere Beschäftigten wieder. Werden auch Sie ein Teil des Teams.

Wir suchen Mitarbeiter*innen, die:

  • sich für unsere Patient*innen einsetzen und sich für psychisch kranke Menschen engagieren.
  • offen für Veränderungsprozesse sind und diese aktiv mitgestalten wollen.
  • selbstständig arbeiten und sich persönlich sowie fachlich weiterentwickeln möchten.
  • ein offenes Miteinander schätzen und den Austausch mit Kolleg*innen und Vorgesetzten suchen.


Im Folgenden finden Sie die Vorteile einer Beschäftigung in unserem Haus:
 

Work-Life-Balance durch flexible Arbeitszeitmodelle


Grundlagen unserer Arbeitszeitregelung ist der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-K), der Tarifvertrag für Ärzt*innen im öffentlichen Dienst (TV-Ärzte/VKA) sowie die mit dem Personalrat und Klinikleitung geschlossenen Dienstvereinbarungen.

In unserem Haus bieten wir:

  • eine Beschäftigung im Gleitzeitmodell mit Rahmen-, Kern- und Normalzeit
  • die Möglichkeit zum Freizeitausgleich oder zur Auszahlung der Stunden (in vielen Bereichen)
  • eine elektronische Zeiterfassung und damit eine sehr gute Transparenz
  • eine strukturierte Dienstplanung
  • individuelle Absprachen zu Arbeitszeitmustern (je nach Lebensphase möglich)

Wir sind stets bemüht unseren Mitarbeiter*innen ein Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem auch Ihre privaten Belange berücksichtigt werden. Denn Arbeitszeit ist Lebenszeit!
Sollten Sie Ihre wöchentliche Arbeitszeit einmal überschreiten, können die entstandenen Mehrstunden zeitnah durch Zeitausgleich oder je nach Berufsgruppe vergütet werden.


Eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist in unserer Zeit wichtiger als je zuvor. Dies möchten wir unseren Beschäftigten selbstverständlich ermöglichen.
Durch verschiedene flexible Arbeitszeitmodelle, die wir vor Beschäftigungsbeginn mit Ihnen besprechen, sind Sie in der Lage die Arbeit ideal mit Ihrem Privatleben zu vereinbaren.

Zusatzurlaub


In der 5 Tage Woche steht Ihnen gem. Tarifvertrag 30 Tage Urlaub zu. Im Krankenhaus für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatische Medizin besteht die Besonderheit, dass die Mitarbeiter*innen zwei Tage „Zusatzurlaub Psychiatrie“ erhalten.

Betriebliches Gesundheitsmanagement


Die Gesundheit unserer Mitarbeiter*innen liegt uns am Herzen, deshalb bieten wir hier einige Maßnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung der Gesundheit an:

  • Klangvolle Pausen zur Regeneration und Entspannung durch schwingungsübertragenden Klangboden unserer hausinternen Musiktherapie.
  • Auch Entspannungstrainings und Yoga-Kurse oder ein offenes Kunstatelier für unsere Mitarbeiter*innen sollen das gesundheitliche Wohlbefinden unterstützen.
  • Sie können Sich ebenso durch unsere Betriebsärzt*in untersuchen lassen bzw. kostenfrei Grippeschutz impfen lassen, denn die Betriebsärzt*in und die Abteilung für Arbeitssicherheit sorgt zusätzlich für Ihren Gesundheitsschutz.
  • Auch verschiedene Sport- und Bewegungsangebote bieten wir hier am Standort.
  • Zum Beispiel können Sie unseren Kraft-Fitness-Raum kostenfrei nutzen oder z. B. an Lauf- bzw. Walkinggruppen teilnehmen.
  • Auch Ernährungskurse werden für unsere Mitarbeiter*innen geboten.
Betriebliche Altersvorsorge


Auch nach Ihrem beruflichen Werdegang soll es Ihnen gut gehen. Sobald Sie Ihren Dienst bei uns angetreten haben, melden wir Sie bei der Zusatzversorgung der Bayerischen Versorgungskammer (BVK) an. Hier zahlen wir einen monatlichen Betrag für Sie ein.

Aus der Zusatzversorgung erhalten Sie - bei erfüllter Wartezeit von 60 Monaten - eine Leistung, die bei Rentenbeginn neben Ihrer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bzw. einer berufsständischen Versorgung tritt, ohne auf diese angerechnet zu werden.
Damit kann die Zusatzversorgung wesentlich zu einer Verbesserung Ihrer Versorgungssituation im Alter beitragen.
Sie brauchen sich um nichts zu kümmern. Wir als Arbeitgeber melden alle erforderlichen Daten an die BVK.
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit der Entgeltumwandlung für Sie. Die Entgeltumwandlung beruht auf einer Vereinbarung zwischen Ihnen und uns als Arbeitgeber. Hier wird vereinbart, dass zukünftig ein Teil Ihrer Bruttobezüge als Beitrag in eine betriebliche Altersversorgung eingezahlt wird.

Ihr Vorteil dabei ist, dass für das umgewandelte Entgelt in der Regel keine Steuern und Sozialabgaben zu zahlen sind. So würde z. B. bei einem Beitrag von 100 € Ihre Nettogehaltsauszahlung lediglich um ca. 50 € geringer ausfallen (je nach Einkommen und Steuerklasse). Somit würden 100 € angespart, aber Sie haben nur ca. 50 € tatsächlich aufgewendet.
Genaueres finden Sie auch auf dieser Website der Bayerischen Zusatzversorgungskasse.

Vermögenswirksame Leistungen


Die vermögenswirksamen Leistungen als Zuschuss des Arbeitgebers werden für Vollbeschäftigte gem. § 23 Abs. 1 Satz 2 TVöD für jeden vollen Kalendermonat mit 6,65 € bezuschusst. Teilzeitbeschäftigte erhalten von dem Betrag nach § 23 Abs. 1 TVöD den Teil, der dem Maß der mit ihnen vereinbarten durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit entspricht (§ 24 Abs. 2 TVöD). Auszubildende erhalten monatlich eine vermögenswirksame Leistung i. S. d. Vermögensbildungsgesetzes i. H. v. 13,29 €.

Personalverpflegung


Wir bieten unseren Mitarbeiter*innen eine qualitativ hochwertige Verpflegung zu reduzierten Preisen an. Die Verpflegung kann während der Pause in der Kantine oder auf Station eingenommen werden. Die Mitarbeiter*innen können aus drei verschiedenen Menüs wählen, Vollkost, leichte Kost oder ein vegetarisches Menü, zusätzlich wird eine Vorspeise sowie ein Dessert serviert.

Mitarbeiterevents


Wir bieten unseren Mitarbeiter*innen die Teilnahme an Betriebsausflügen an. Diese werden vom Personalrat organisiert. Unsere Beschäftigten können zwischen einer Stadtfahrt und Wanderungen wählen. Außerdem macht jeder Bereich noch kleine Festlichkeiten zum Austausch und Zusammenkunft der Mitarbeiter*innen. Ebenso finden Konzerte oder Weihnachtsmärkte u. v. m. statt.

Einkaufsvergünstigungen


Als Mitarbeiter*in erhalten Sie, über den Personalrat der Krankenhäuser und Heime Schloss Werneck, Gutscheine für vergünstigte Einkaufsmöglichkeiten.

Kostenfreie Parkmöglichkeiten


In Kliniknähe befindet sich ein großer kostenfreier Parkplatz. Sollten hier keine Parkplätze frei sein, finden sich in unmittelbarer Nähe weitere Parkmöglichkeiten. Zudem wird derzeit ein Anbau für weitere Stellplätze geplant und baldmöglichst umgesetzt.

Personalvertretung


Unser Personalrat hat ein offenes Ohr für berechtigte Anregungen und Beschwerden der Beschäftigten. Außerdem trägt er ein hohes Maß zur Mitarbeiterzufriedenheit z. B. durch Organisation der Betriebsausflüge, Aushandlung von Einkaufsvergütungen u. v. m. bei.

Beauftragtenwesen

Im Rahmen des Beauftragtenwesen im Krankenhaus für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatische Medizin gibt es Funktionsträger, die beratend und unterstützend im Arbeitsschutz tätig sind. Beratende Personen in allen Fragen des Arbeitsschutzes sind hier insbesondere der Betriebsärztliche Dienst bzw. die Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Außerdem gibt es in Krankenhäusern noch weitere mögliche Funktionsträger wie z. B.

  • Schwerbehindertenvertretung „Vertrauensperson für Schwerbehinderte Menschen“

Die Schwerbehindertenvertretung hat die Eingliederung schwerbehinderter Menschen zu fördern, ihre Interessen zu vertreten und ihnen beratend und helfend zur Seite zu stehen. Sie nimmt ebenso an Personalratssitzungen sowie Baubesprechungen u. v. m. teil, um die Interessen aller schwerbehinderten Mitarbeiter*innen zu vertreten.

  • BEM-Beauftragte „Betriebliches Eingliederungsmanagement“

Seit 2004 hat der Gesetzgeber alle Arbeitgeber verpflichtet ein betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten. Um Sie bei dem Prozess Ihrer Genesung zu unterstützen bzw. weiteren Folgeerkrankungen vorzubeugen und somit Ihren Arbeitsplatz zu erhalten, gibt es eine Vielzahl an Möglichkeiten unterstützende Maßnahmen mit dem zuständigen BEM-Beauftragten zu beraten.


Datenschutzbeauftragte, Suchtbeauftragte, Ersthelfer*innen, Hygienefachkräfte, Brandschutzbeauftragte, Abfallbeauftragte, Mobbingbeauftragte u. v. m. wirken wegen ihrer speziellen Fachkenntnisse zur Vorbeugung unmittelbar an Betriebsanweisungen, Gefährdungsbeurteilungen und der Unterweisung der Mitarbeiter*innen mit.