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Häufige Fragen - FAQ

1. Wie sind die Besuchszeiten auf den Stationen?


Die Besuchszeiten sind von Station zu Station unterschiedlich. Bitte informieren Sie sich hierzu bei der jeweiligen Station  

2. Wann finden die Visiten statt?


Die Visiten finden auf jeder Station an unterschiedlichen Tagen und zu unterschiedlichen Zeiten statt. In der Regel gibt es zwei Visiten pro Woche, eine Einzelvisite und eine Oberarztvisite.

3. Wie oft kann ich die Ärzt*in sprechen?


Es gibt zwei Visiten pro Woche, bei denen mit der Ärzt*in gesprochen werden kann.
Zusätzlicher Gesprächsbedarf kann über das Pflegepersonal der jeweiligen Station angemeldet werden.

 

4. Welche Aufgabe übernimmt der Sozialdienst bei der Behandlung?


Unseren Sozialdienst und dessen Aufgabenbereiche finden Sie hier.

5. Gibt es die Möglichkeit zur privatärztlichen Behandlung?


Ja, in unserer Klinik ist eine privatärztliche Behandlung selbstverständlich möglich. 
Weitere Informationen finden Sie hier.

6. Gibt es für die Patient*innen Wahlmöglichkeiten bei der Verpflegung?


Die Patient*innen können bei der Verpflegung zwischen drei verschiedenen Gerichten auswählen. Es gibt immer eine vollwertige Kost, eine leichte Kost und eine fleischlose Kost.

Hier ein Beispiel unseres ständig wechselnden Speiseplans:

speiseplan beispiel

7. Ich habe verschiedene Nahrungsmittenunverträglichkeiten - an wen muss ich mich wenden?


Sie können über Ihre Therapeut*innen eine Ernährungsberatung anfordern. Sie erhalten dann über die Diätberater*in der Küche einen Termin.

8. Kann ich auf Station Getränke kaufen?


Auf beschützt geführten Stationen gibt es nach Stationsordnung Verkaufs- bzw. Ausgabezeiten sowie einen Spender für Tafelwasser in der Küche.
Für Klient*innen auf den offen geführten Stationen ist im K-Bau ein Getränkeautomat mit gekühlten Getränken, sowie ein Wasserspender im Rondell.

9. Wo kann ich Zigaretten kaufen?


An der Westpforte ist ein Zigarettenautomat. Ebenso können Sie sich je nach Ausgangsform im Ort bei den vorhandenen Einkaufsmöglichkeiten mit Tabakwaren eindecken. 

Für Klient*innen auf den beschützt geführten Stationen findet täglich eine Zigarettenausgabe statt, bei welcher Zigaretten gekauft werden können.

10. Wo kann ich Zigaretten rauchen?


Auf unseren Stationen gibt es extra gekennzeichnete Raucherbereiche, ebenso gibt es vor dem Haus K einen Raucherbereich. 

11. Gibt es im stationären Bereich WLAN?


Auf allen Stationen gibt es eine WLAN-Verbindung.

12. Wann kann ich ein Handy benutzen?


Auf den offen geführten Stationen zu jeder Zeit und auf den beschützt geführten Stationen zur jeweiligen Telefonzeit. Auf der Entgiftungs- und Motivationsstation gibt es für die Handynutzung gesonderte Regelungen. Die Telefonzeiten sind grundsätzlich auf den Stationen zu erfragen.

13. Wann kann ich als Patient*in das Klinikgelände verlassen?


Es gibt, je nach Patient*innen bzw. Schwere der Erkrankung, unterschiedliche Ausgangsformen. Diese können Sie beim Pflegepersonal erfragen bzw. Erweiterungen bei der Stationsärzt*in/Therapeut*in beantragen bzw. erfragen. 

14. Welche Gegenstände sind auf Station verboten?


Auf den beschützt-geführten Stationen sind alle gefährlichen oder spitzen Gegenstände, Glasbehälter, geöffnete Getränke und Flaschen, unklare Flüssigkeiten, Medikamente, elektr. Geräte verboten. Elektrische Geräte müssen der Pflege ausgehändigt werden und können nach Rücksprache oder unter Aufsicht benutzt werden.

15. Was ist eine tagesklinische Behandlung?


Die Tagesklinik stellt eine Brückenfunktion zwischen stationärer und ambulanter Behandlung dar. Eine Behandlung dort ist sinnvoll, wenn ein vollstationärer Aufenthalt noch nicht oder nicht mehr nötig ist, oder ganz vermieden werden soll.
Behandelt werden diejenigen psychiatrischen Erkrankungen des Erwachsenenalters, die tagesklinisch behandelbar sind. Die Patient*innen müssen in der Lage und willens sein, montags bis freitags an der Behandlung teilzunehmen und die Wegstrecken zurückzulegen.

16. Wie erhalte ich einen Aufnahmetermin in der Tagesklinik?


Voraussetzung ist die Abgabe einer zuvor durch die Hausärzt*in/Fachärzt*in ausgestellten Einweisung und einer Telefonnummer, unter welcher die Klient*in erreichbar ist.
Zudem können sich interessierte Klient*innen bei einem Infotreff, welcher freitags um 13:30 Uhr angeboten wird, ein Bild vom Therapieangebot und den Räumlichkeiten machen.

 

17. Müssen bei einer tagesklinischen Behandlung Zuzahlungen geleistet werden?


Nein, es handelt sich um eine teilstationäre Behandlung, welche von den Krankenkassen geleistet wird. Die Auslagen für Fahrtkosten mit dem PKW oder öffentlichen Verkehrsmitteln können nach Antragstellung von den Krankenkassen erstattet werden. Die Beantragung von Taxifahrten zur/von der Therapiestätte wird nach medizinischer Indikation durch die behandelnde Ärzt*in am Aufnahmetag gestellt. In der Regel entstehen lediglich für die erste und letzte Fahrt Kosten für die Klient*innen. 

18. Wie werde ich auf der Entgiftungs- und Motivationsstation aufgenommen?


Aufnahmen laufen nach terminlicher Vereinbarung. Termine werden von der Stationssekretärin von Mo-Fr, von 9:00 – 11:00 Uhr vergeben. Notfälle müssen mit der zuständigen Aufnahmeärzt*in besprochen werden.

Telefonnummer ist die 09722-21-1358

19. Kann ich meinen Angehörigen auf der Entgiftungs- und Motivationsstation besuchen?


Alkoholabhängige Patient*innen können ab dem 4. Tag nach ärztlicher Absprache Besuch erhalten. Drogen-/Medikamentenabhängige Patient*innen haben eine Besuchssperre.
Ausnahmen hiervon müssen mit der Ärzt*in vereinbart werden. Jede Patient*in hat jedoch die Möglichkeit mit seinen Angehörigen Kontakt über Brief und Patiententelefon zu halten. Besuch unter 18 Jahren ist nicht erlaubt.

20. Kann ich im Schlosspark spazieren gehen?


Abhängig vom Behandlungsfortschritt können unsere Patient*innen, nach Rücksprache mit der behandelnden Ärzt*in, die Parkanlage nutzen. 
Besucher*innen und Angehörige unserer Patient*innen können gerne auf unserem Parkgelände spazieren gehen.
Außerdem können Sie bei jedem Spaziergang die Angebote unseres CAFÉ BALTHASAR im EG des Haupschlosses genießen.

21. Werden meine Angehörigen in die Therapie einbezogen?


Der Einbezug der Angehörigen hängt primär vom Wunsch der Patient*in und deren rechtlichen Status ab. Eine Einbeziehung der Angehörigen ist grundsätzlich wünschenswert.

22. Wie geht es nach der Behandlung weiter?


Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.

23. Wie erhalte ich einen ambulanten Therapieplatz?


Psychiater*in/Nervenärzt*in:

Vereinbaren Sie zeitnah vor Entlassung eigenständig bei einer niedergelassenen Fachärzt*in Ihrer Wahl einen Termin alternativ über die Terminservicestelle für Facharzttermine der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern kosten- und vorwahlfrei unter der Telefonnummer:  116117.

 

Psychotherapie:

Vereinbaren Sie bei Ihrer Psychotherapeut*in Ihrer Wahl direkt einen Termin alternativ über die Terminservicestelle Psychotherapie der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern kosten- und vorwahlfrei unter der Telefonnummer:  116117.


Psychiatrische Institutsambulanz (PIA):

Sollten Sie entsprechend §118 Sozialgesetzbuch V Absatz 1 die Kriterien für eine Behandlung in der PIA im Hinblick auf die „Art, Schwere oder Dauer ihrer Erkrankung“ erfüllen, bestehen Behandlungskapazitäten vor Ort  und Sie haben bisweilen noch keine niedergelassene Fachärzt*in, besteht die Möglichkeit der Weiterbehandlung in der PIA Werneck oder Schweinfurt.