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1855

Eröffnung der Heil- und Pflegeanstalt Werneck 

Die Heil- und Pflegeanstalt Werneck wurde 1855 gegründet. König Max II. von Bayern überließ das Schloss Werneck der damaligen Kreisgemeinde Unterfranken zur Errichtung einer „Kreisirrenanstalt“. Vorausgegangen war ein Beschluss des Bay. Landtags, in Bayern eine möglichst flächendeckende stationäre psychiatrische Versorgung aufzubauen. Damit ist die „Anstalt Werneck“ eine der ältesten Bayerns.

Ihr erster Direktor war Dr. Bernhard Gudden, der die Anstalt auf einen für damalige Verhältnisse modernen Stand in Behandlung und Organisation brachte. Er lehnte die damals noch üblichen schonungslosen Behandlungsmethoden grundsätzlich ab.
Sein Anspruch war es, „Lebensbedingungen herzustellen, bei denen der Zwang so unmerklich wie möglich wurde.“ Im weiteren Verlauf führte Dr. Gudden das No-Restraint System – die Abschaffung jeglichen Zwanges ein. Dr. Gudden schreibt in einem Tagesbericht 1879: „Gegenwärtig isst das No-Restraint System regelrecht durchgeführt.“
Vielen Menschen ist er auch dadurch im Gedächtnis geblieben, dass er mit dem sagenumwobenen König Ludwig II. von Bayern unter mysteriösen Umständen im Starnberger See tot aufgefunden wurde.