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Forensische Ambulanz

Die Forensische Ambulanz stellt ein ambulantes Angebot dar zur Betreuung und Behandlung psychisch kranker und suchtkranker Straftäter über die Zeit ihrer Führungsaufsicht. Dieses schließt im Allgemeinen an die Unterbringung im Maßregelvollzug nach §§ 63 und 64 StGB an. Die Unterbringung kann zur Bewährung ausgesprochen werden. Die Nachsorge der forensischen Ambulanz stützt sich auf eine vom Gericht ausgesprochene entsprechende Weisung.

Die Forensische Ambulanz ist im § 68 a des Strafgesetzbuches gemeinsam mit der Führungsaufsichtsstelle und der Bewährungshilfe beauftragt, nach der Strafaussetzung für die Zeit der Führungsaufsicht den verurteilten Personen helfend und betreuend zur Seite zu stehen. Hierzu gehört die Überwachung des Verhaltens der Betroffenen und die Überwachung der Erfüllung der Weisungen.

In der Forensischen Ambulanz kommen Behandlungskonzepte zur Anwendung mit dem Ziel der Rückfallfreiheit und Rückfallminimierung hinsichtlich delinquenten Verhaltens. Die Aufgabe einer Forensischen Ambulanz ist es zum einen, durch geeignete therapeutische Interventionen die betroffenen Personen davor zu bewahren, in alte deliktspezifische Verhaltensmuster zurückzufallen und erneut straffällig zu werden, zum anderen aber auch, riskante Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und darauf angemessen zu reagieren. Die spezialisierte forensische Nachsorge ermöglicht so ggf. eine frühere Entlassung aus dem Maßregelvollzug und verbindet diese mit besserer Sicherung gegen einen Rückfall in erneute Straffälligkeit.

Die Durchführung der Nachsorgebehandlung erfolgt durch ein multiprofessionelles Team aus Mitarbeitenden im ärztlichen, psychologischen, sozialpädagogischen und pflegerischen Bereich. Darüber hinaus besteht eine enge Kooperation mit der Bewährungshilfe und den zuständigen Gerichten.

Vom Ortskern des Marktes Werneck aus ist der Eingang zur Forensische Ambulanz nach dem historischen schmiedeeisernen Tor im ersten Torbogen rechts zu finden (im 1. Stock, bitte Hinweisschilder beachten).


 

Erreichbarkeit:

Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 09722-212008. Hier ist ein Anrufbeantworter geschaltet.

Unser Kontakt für Sie

Diplom Sozialpädagogin
Christine Frötschner
Leiterin der forensischen Ambulanz


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Der Bezirk - die dritte kommunale Ebene in Bayern

Der Bezirk Unterfranken ist einer von sieben Bezirken in Bayern. Neben den Gemeinden und Landkreisen bzw. kreisfreien Städten bilden die Bezirke die dritte kommunale Ebene.

Oberstes politisches Organ des Bezirks ist der Bezirkstag. Der Bezirk Unterfranken erfüllt Aufgaben, die über die Zuständigkeit oder das Leistungsvermögen der Landkreise bzw. kreisfreien Städte hinausgehen. Er unterhält und unterstützt öffentliche Einrichtungen, die für das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl der Menschen in Unterfranken notwendig sind.

Als Träger der überörtlichen Sozialhilfe hilft er pflegebedürftigen, behinderten und psychisch kranken Menschen. Der Bezirk Unterfranken ist zudem Träger von Fachkliniken sowie mehrerer Heime. Weitere Aufgabenschwerpunkte des Bezirk Unterfranken sind unter anderem die regionale Kulturarbeit, die Partnerschaft mit dem Departement Calvados, die Fachberatung für Kellertechnik und Kellerwirtschaft sowie die Fachberatung für Fischerei.

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