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Entlassmanagement

Entsprechend des Rahmenvertrages nach § 39 Abs.1a S.9 SGB V bieten wir unseren Patient*innen im Anschluss an die stationäre Krankenhausbehandlung ein Entlassmanagement an. Ziel ist es, die bedarfsgerechte und lückenlose Versorgung der Patient*innen zu gewährleisten.

Das Entlassmanagement beginnt bereits bei der Patient*innenaufnahme. Hierbei wird nach der entsprechenden Beratung gemeinsam mit der Patient*in der individuelle Versorgungsbedarf für die Zeit nach dem Krankenhausaufenthalt ermittelt. Das Behandlungsteam plant auf dieser Grundlage mit den Patient*innen und ggf. vertretungsberechtigten Angehörigen und gesetzlichen Betreuer*innen individuell erforderliche Maßnahmen der Unterstützung.

Bei der Entlassung erhält die Patient*in einen Medikamentenplan und einen Arztbrief für die Weiterbehandler*in mit Informationen zum Krankenhausaufenthalt und weiterreichenden Empfehlungen. Wenn der Bedarf besteht, können Verordnungen für einen begrenzten Zeitraum ausgestellt werden.

Bei den Downloads finden Sie den Flyer für unser Entlassmanagement.