Entlassmanagement
Entsprechend des Rahmenvertrages nach § 39 Abs.1a S.9 SGB V bieten wir unseren Patienten im Anschluss an die stationäre Krankenhausbehandlung ein Entlassmanagement an. Ziel ist es, die bedarfsgerechte und lückenlose Versorgung der Patienten zu gewährleisten.
Das Entlassmanagement beginnt bereits bei der Patientenaufnahme. Hierbei wird nach der entsprechenden Beratung gemeinsam mit dem Patient der individuelle Versorgungsbedarf für die Zeit nach dem Krankenhausaufenthalt ermittelt. Das Behandlungsteam plant auf dieser Grundlage mit dem Patienten und ggf. vertretungsberechtigten Angehörigen und gesetzlichen Betreuern individuell erforderliche Maßnahmen der Unterstützung.
Bei der Entlassung erhält der Patient einen Medikamentenplan und einen Arztbrief für den Weiterbehandler mit Informationen zum Krankenhausaufenthalt und weiterreichenden Empfehlungen. Wenn der Bedarf besteht, können Verordnungen für einen begrenzten Zeitraum ausgestellt werden.
Bei den Downloads finden Sie den Flyer für unser Entlassmanagement.