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Pharmakotherapie

Psychopharmaka stellen eine Gruppe von Arzneimitteln dar, mit denen Symptome psychischer Erkrankungen vermindert oder das Wiederauftreten bestimmter psychischer Erkrankungen verhindert werden kann.

Im Wesentlichen werden folgenden Substanzgruppen unterschieden:

  • Antidepressiva:
    Substanzen zur Reduktion der depressiven Symptomatik, die mitunter auch als Dauertherapie zur Verhinderung von erneuten depressiven Episoden eingesetzt werden. Ein Teil dieser Substanzen wird auch für die Therapie bestimmter Angsterkrankungen (z. B. Panikstörung) eingesetzt. Beispiele: Escitalopram, Citalopram, Sertralin, Venlafaxin, Amitriptylin.
  • Antipsychotika:
    Substanzen, die meist bei schizophrenen Erkrankungen zur Reduktion der psychotischen Symptome (z. B. Wahn, Halluzinationen) eingesetzt werden. Auch hier wird häufig die Dauergabe zur Verhinderung neuer schizophrener Episoden durchgeführt. Beispiele: Olanzapin, Risperidon, Aripiprazol, Quetiapin, Haloperidol
  • Anxiolytika:
    Substanzen zur Reduktion von Angstsymptomen, z. T. relativ unabhängig von deren Genese. Beispiele: Lorazepam, Pregabalin.
  • Antidementiva:
    Medikamente zur Verlangsamung der Verschlimmerung von Demenz-Symptomen, in erster Linie im Rahmen einer Demenz vom Alzheimer-Typ. Donezepil, Rivastigmin, Memantine


Psychopharmaka stellen neben der Psycho- und der Soziotherapie eine wesentliche Säule der psychiatrischen Behandlung dar. Da Psychopharmaka zum Teil erhebliche Nebenwirkungen haben können, müssen sie fachgerecht und wohl abgewogen eingesetzt werden, das Instrument der Konzentrationsbestimmung der Substanzen im Blut erleichtert häufig die korrekte individuelle Dosisfindung.
Mit wenigen Ausnahmen (Benzodiazepine, z. B. Lorazepam) gibt es keine Abhängigkeiten unter Psychopharmaka, mitunter aber sogenannte Absetzsymptome, so dass auch bei Beendigung oder Umstellung einer Psychopharmakotherapie ein fachkundiges, besonnenes Vorgehen entscheidend ist.

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Der Bezirk - die dritte kommunale Ebene in Bayern

Der Bezirk Unterfranken ist einer von sieben Bezirken in Bayern. Neben den Gemeinden und Landkreisen bzw. kreisfreien Städten bilden die Bezirke die dritte kommunale Ebene.

Oberstes politisches Organ des Bezirks ist der Bezirkstag. Der Bezirk Unterfranken erfüllt Aufgaben, die über die Zuständigkeit oder das Leistungsvermögen der Landkreise bzw. kreisfreien Städte hinausgehen. Er unterhält und unterstützt öffentliche Einrichtungen, die für das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl der Menschen in Unterfranken notwendig sind.

Als Träger der überörtlichen Sozialhilfe hilft er pflegebedürftigen, behinderten und psychisch kranken Menschen. Der Bezirk Unterfranken ist zudem Träger von Fachkliniken sowie mehrerer Heime. Weitere Aufgabenschwerpunkte des Bezirk Unterfranken sind unter anderem die regionale Kulturarbeit, die Partnerschaft mit dem Departement Calvados, die Fachberatung für Kellertechnik und Kellerwirtschaft sowie die Fachberatung für Fischerei.

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