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1980

Eröffnung der Psychiatrischen Institutsambulanz

In der Psychiatrischen Institutsambulanz konnten erstmals psychisch erkrankte Menschen mit komplexem Behandlungs- und Hilfebedarf zu Lasten der Krankenkassen im Anschluss an die stationäre Behandlung ambulant weiterbehandelt werden. Das ermöglichte insbesondere für Patient*innen mit längerfristigen Krankheitsverläufen die Behandlungskontinuität nach der Entlassung aus der stationären Behandlung.

Darüber hinaus ermöglicht die Psychiatrische Institutsambulanz, dass psychiatrisch-medizinische Behandlung, psychologische Therapie, aufsuchende Pflegeleistungen im häuslichen Umfeld, sozialpädagogische Beratung und Hilfestellungen sowie Maßnahmen der Ergo-, Musik- und Bewegungstherapie koordiniert und „aus einer Hand“ verordnet und passgenau durchgeführt werden können.